"ERSTE HILFE mal anders"


Waren Sie schon einmal als Ersthelfer tätig - Nein?

Es kann überall passieren, auf der Autobahn, am Bahnhof oder ZUHAUSE.

In unserer Serie "ERSTE HILFE mal anders", bringen wir Ihnen Wissenswertes bei, was Sie auch im Alltag ein Stück weiter bringt. 

 

Gefahrstoffklassen

Sie kommen an eine Unfallstelle mit einem Gefahrgut-LKW und wissen meist nicht, was die Kennzeichnung auf der Tafel bedeutet?

Hier ein Überblick was welches Schild kennzeichnet.

 

Achtung! So gehen Sie richtig vor!

  1. Unfallstelle absichern!
  2. Begeben Sie sich niemals in die nähe des Fahrzeuges!
  3. NOTRUF absetzten, 5-W-Fragen beantworten und dem Leitstellendisponenten die Gefahrstoffkennzeichnung des LKW´s nennen! Nur so kann der Disponent die richtigen Fahrzeuge unverzüglich alarmieren.
  4. Bringen Sie Personen in Sicherheit und Versorgen Sie diese nach Ihren erste Hilfe Kenntnissen.
  5. Warten Sie auf Hilfe.

Kennzeichnung

Orange Tafel

 

Damit sich Rettungs- und Einsatzkräfte bei einem Unfall schnell einen Überblick über die möglichen Gefahren verschaffen können, sind Form und Inhalt der orangefarbenen Tafeln vorgeschrieben.

Im Brandfall müssen diese Tafeln sogar 15 Minuten lang lesbar bleiben.

  • Über dem Strich steht eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemlerzahl).
  • Unter dem Strich steht eine vierstellige Nummer, die eindeutig einem bestimmten Gefahrgut zugeordnet ist (UN-Nummer).

 

Kemlerzahl

Diese Nummer informiert die Feuerwehr bei einem Unfall, welche Hilfsmaßnahmen notwendig und welche verboten sind.

Beginnt diese Nummer beispielsweise mit dem Großbuchstaben X, so darf ein Brand nicht mit Wasser gelöscht werden. Das Gefahrgut würde mit Wasser heftig chemisch reagieren.

 

Die Ziffern weisen auf folgende Gefahren hin:

  • 2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
  • 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
  • 4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe
  • 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
  • 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
  • 7 Radioaktivität
  • 8 Ätzwirkung
  • 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

 

Wird eine Ziffer zweimal nacheinander angegeben, weist dies auf eine Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Folgt auf eine Ziffer eine Null bedeutet dies, die Gefährdung durch das Transportgut konnte durch die erste Ziffer ausreichend angegeben werden.

 

Beispiel:

  • 33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23° C) (Benzin)
  • 30 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23° C bis 61° C) (Heizöl, Diesel) 

 

UN-Nummer

Diese Nummer hat immer vier Stellen. Sie ist dem Transportgut eindeutig zuzuordnen. Ihre Bedeutung kann einem Verzeichnis der gefährlichen Güter entnommen werden. Dieses Verzeichnis befindet sich im Kapitel 3.2 der Anlage A zum ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) Teil 3.

 

Beispiel:

1202 Dieselkraftstoff, 1203 Benzin

 

Alle Kennzeichnungen im Überblick (einfach Nummer eingeben und der Stoff wird erkannt)


Klasse 1

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff z.B. Silvesterknaller und Feuerwerkskörper aller Art aber auch Anzünder und Schwarzpulver

Klasse 2

Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase z.B. Sprühdosen, Druckluftflaschen, Ethan, Feuerzeuge mit entzündbaren Gas oder Nachfüllpatronen für Feuerzeuge

Klasse 3

Entzündbare Flüssigkeiten z.B. Alkohol, Benzin, Parfüm, Kerosin

Klasse 4

Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, z.B. Schwefel, nasse Baumwolle, Heu und Stroh, sowie Natrium

Klasse 5

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide z.B. Düngemittel, Silbernitrat oder Kaliumnitrat

Klasse 6

Giftige (toxische) und ansteckungsgefährliche Stoffe z.B. Pestizide, Alkaloide, Arsen oder Tränengas-Kerzen

Klasse 7

Radioaktive Stoffe

Klasse 8

Ätzende Stoffe z.B. Reinigungsmittel, Ameisensäure, Salzsäure, Bromwasserstoffsäure oder Rauchbomben

Klasse 9

Verschiedene Stoffe und Gegenstände, die nicht eindeutig einer der aufgeführten Klassen zugeordnet werden können, z.B. Airbags, Asbest oder Verbrennungsmotoren (auch wenn in Geräten oder Fahrzeugen eingebaut)